Gottesdienste – Hinweise in der Coronazeit
Solange es in den Schulen bei uns Präsenzunterricht gibt feiern wir die Gottesdienste in öffentlich zugänglicher Form, vorausgesetzt in den einzelnen Gemeinden finden sich genunug Personen für den Ordnungsdienst.
Es gilt die jeweils aktuelle Dienstanweisung aus Speyer. Eine Zeit lang versuchten wir die Sonn- und Festgottesdienste, die in Ramstein stattfanden, in unseren Online-Gottesdienstraum zu übertragen; das ist aber z.Z. aus personellen Gründen nicht möglich. Sollten wieder Online-Gottesdienste und Online-Angebote stattfinden, werden wir das hier veröffnetlichen Sie finden dann wieder im Onlien-Gottesdienstraum unserer Pfarrei statt. Klicken Sie hier, um in diesen Raum zu gelangen. Allerdings ist dort nur zu den angegebenen Zeiten Betrieb.
Wenn der Zugang zu den Schulen und damit auch der Zugang zu den Gottesdiensten nicht mehr möglich ist, werden wir versuchen, einen Großteil der angesetzten Gottesdienste in den Online-Gottesdienstraum streamen.
Für alle, die z.Z. sich nicht in den Gottesdienst wagen, hier ein Link mit den täglich aktuellen Schrifttexten der Tagesmesse.
Die Vorgaben zum Verhalten beim Gottesdienst kommen in einer Dienstanweisung aus Speyer, deren gültige Fassung auf der Homepage des Bistums einzusehen ist.
Allen die zu einer Risikogruppe gehören, empfehlen wir weiterhin den Gottesdienst in Fernsehn, Radio und Internet mit zu verfolgen.
Wir sind in unseren Planungen von Entscheidung der politsch zuständigen Organe abhängig und auch das Bistum Speyer redet mit. Daher können wir z.Z. keine generell verbindlichen Aussagen zu Terminen machen. Viele Dinge können aber wieder individuell geregelt werden. Tauffeiern sind im einzelnen mit dem Büro und dem Pastoralteam abzusprechen. Hochzeitsfeiern können ebenfalls abgesprochen werden, die Bedingungen für die Gottesdienste in der Coronazeit sind jedoch einzuhalten. Andere liturgische oder pfarrliche Veranstalltungen unterliegen ebenfalls den Bestimmungen der Dienstanweisung aus Speyer. Bei Bestattungen kann Ihnen der Bestatter die Regelungen für die einzelnen Friedhöfe erläutern. Wir bitten vielmals um Verständnis.